Die Garantie auf Korrosionsschutz der TORA Zaun- und Toranlagen beträgt 15 Jahre. Die Garantie auf Korrosionsschutz der ab ZAUN Zaun- und Toranlagen beträgt 5 Jahre.
Die Garantiefrist beginnt mit dem jeweiligen Rechnungsdatum und wird durch etwaige Ersatzlieferungen nicht verlängert. Die Garantie umfasst die Reparatur oder eine Neulieferung von Produkten die vom Garantiefalls betroffen sind. Voraussetzung für die Garantieleistung ist, dass der Rostdefekt nicht durch eine der nachfolgend beschriebenen Ursachen entstanden ist:
ein nicht ordnungsgemäßer Einbau, eine unsachgemäße oder eine fehlerhafte Verwendung und/oder eine außergewöhnliche physikalische Belastung sowie Beschädigungen der Oberfläche durch Gewalteinwirkung (z. B. durch Hammerschläge, Verkratzen usw.)
Beschädigungen durch Produktveränderung oder unsachgemäße Reparaturen
äußere Ereignisse wie Unglücksfälle, Naturkatastrophen und sämtliche Fälle höherer Gewalt.